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Faltenbehandlung mit Sculptra™

Liquid Lifting ohne Skalpell

SCULPTRA™, das Implantat der Zukunft. Mehr als ein Faltenfüller.

Was ist SCULPTRA™?
SCULPTRA™ wurde auf der Basis von Milchsäure (die im natürlichen Zustand im Körper vorkommt) als eine Polymilchsäure für das Auffüllen von Falten entwickelt. Es wirkt jedoch nicht als klassischer „Faltenfüller“, sondern als sogenannter Kollagen-Stimulator. SCULPTRA™ vereint Sicherheit mit langanhaltender Wirksamkeit. Es handelt sich um eine synthetische Substanz, die im medizinischen Bereich häufig verwendet wird.

sculptra

Wie viele Behandlungen sind notwendig und in welchen Abständen?
Im Durchschnitt sind zwei bis vier Behandlungen notwendig. Abhängig von der Tiefe der zu behandelnden Zone kann eine Sitzung ausreichen oder es können bis zu vier oder mehr Behandlungen im Abstand von ca. 6 bis 8 Wochen notwendig werden.
Sie können sofort nach der Injektion das vorläufige Resultat sehen; das endgültige Ergebnis ist erst nach mehreren Monaten zu beurteilen.

Wie wirkt SCULPTRA™?
Das injizierte Volumen bewirkt eine sofortige Auffüllung der Falten. In einer zweiten Phase kommt es durch die Neubildung von Kollagenfasern („Kollagen-Stimulation“) zu einem natürlichen und weichen Aufbau des Bindegewebes und damit zu einem Ausgleich von Falten und Konturdefekten.

Wie lange wirkt SCULPTRA™?
Seine Eigenschaften verleihen sowohl eine gleichbleibend langanhaltende Wirkung von in der Regel deutlich mehr als einem Jahr als auch eine hohe Sicherheit durch die
vollständige Bioresorbierbarkeit.

Ist die Behandlung schmerzhaft?
Wie bei allen Injektionen kann der Nadeleinstich geringfügig schmerzhaft sein.

Ist ein Allergietest erforderlich?
Nein, es ist kein Test notwendig, da es sich um ein synthetisches Polymer handelt.
SCULPTRA™ enthält keinerlei tierisch oder bakteriell gewonnene Substanzen.

In welchen Fällen kann SCULPTRA™ angewendet werden?

1. Korrektur von Falten
2. Als Volumengeber

  • Nasolabialfalten
  • Periorale Falten
  • Mundwinkelfalten
  • Decolletéfalten
  • Narben
  • Hohlwangen
  • Kinnakzentuierung
  • Wangenknochenakzentuierung
  • Eingesunkene Areale unter den Augen
  • Modellierung nach Gewebeverlust

Nach einer Änderung des Heilmittelwerbegesetzes, welche zum 01.04.2006 in Kraft getreten ist, dürfen sogenannte „Vorher-Nachher-Aufnahmen“ bei Schönheitsoperationen nicht mehr werbend eingesetzt werden. Wir bitten daher um Verständnis, daß wir die entsprechenden Aufnahmen von unserer Homepage entfernen mussten.